Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und allgemeine Regelungen

  1. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 12 BGB gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller in seinem Auftrag bzw. seiner Auftragsbestätigung auf seine eigenen Einkaufsbedingungen hinweist.
  2. In Ergänzung zu unseren Lieferbedingungen gelten die „Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" und die "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie". Bei etwaigen Widersprüchen gehen diese Lieferbedingungen vor.
  3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  4. Unsere Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  5. Die Vertragsrechte dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen auf Dritte übertragen werden. Kaufpreisforderung und sonstige reine Geldansprüche sind jedoch frei übertragbar.


2. Angebote und Auftragsumfang

  1. Unsere Angebote, Preise und Lieferzeiten sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  2. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, um wirksam zu sein.


3. Änderungen

  1. Alle in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigem Werbematerial enthaltenen Angaben werden am Tage der Festsetzung nach bestem Wissen ermittelt. Später erforderliche Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
  2. Offensichtliche Druck- und Schreibfehler sowie Irrtümer unserer Angestellten können berichtigt werden und berechtigen uns unter Umständen, von einem Auftrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns geltend machen kann.


4. Preise

  1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk" und schließen die Kosten der Verpackung, des Transportes / der Versendung, der Versicherung sowie eventueller Zollkosten nicht ein.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie ist in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Höhe dem vereinbarten Preis hinzuzurechnen.
  3. Der Abzug von Skonto oder sonstiger Nachlässe bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Für Bestellungen über größere Stückzahlen desselben Artikels gelten unsere mengenbezogenen Einzelpreise (Rabattpreise nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Preislisten). Dies gilt auch für Abrufaufträge, wenn und soweit bei Auftragserteilung für Teillieferungen feste Termine bestimmt wurden. Bei der Feststellung der jeweiligen Listenpreise wird jeder Auftrag gesondert behandelt. Eine nachträgliche Erhöhung eines bereits erteilten Auftrags oder eine nachfolgende Bestellung lassen also den Einzelpreis des ursprünglichen Angebots unberührt.


5. Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Bei Teillieferungen gilt dies für jede einzelne Teillieferung.
  2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld zu verrechnen, und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen, auch wenn erstere vorangegangene Lieferungen betreffen.
  3. Andere Zahlungsmittel als Bargeld werden lediglich zwecks Erfüllung entgegengenommen. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über den Gegenwert frei verfügen können. Bei Schecks und Wechseln gelten die Zahlungen erst mit ihrer Einlösung als erfolgt. Etwaige Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung.
  4. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns als Folge des Verzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, unsere gesamten Forderungen fällig zu stellen, auch wenn wir für bereits fällige Zahlungen, Schecks oder Wechsel angenommen haben. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für die weitere Vertragserfüllung Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In jedem Fall steht uns bis zur Leistung der von uns geforderten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ein Zurückbehaltungsrecht an dem Liefergegenstand zu.
  6. Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er außerdem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


6. Lieferfristen

  1. Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung. Ihr Beginn setzt die Abklärung aller technischen Details. insbesondere die Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie den Eingang einer vereinbarten Anzahlung voraus.
  2. Nachträglich vom Besteller gewünschte Änderungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
  3. Im Falle unseres Lieferverzuges können Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung nur geltend gemacht werden, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  4. Befindet sich der Besteller mit Zahlungen - auch aus früheren Lieferungen – im Rückstand, so sind wir berechtigt, die Lieferung solange zurückzubehalten. Bis sämtliche offenen Rechnungsbeträge ausgeglichen sind und zwar unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 273 BG. Dies gilt nicht, soweit der Besteller sich seinerseits auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen kann.


7. Versand

  1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl durch UPS oder als Frachtgut, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
  2. Eine Versicherung gegen Transportschäden führen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für dessen Rechnung aus.
  3. Soweit der Besteller auf Rücknahme der Verpackung besteht, ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten an den Ort unserer Niederlassung zu verbringen.


8. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Beziehung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
  2. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir sind berechtigt, diese Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Erlösen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt, insbesondere bereits Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet. die für die Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, insbesondere die Namen und Anschriften der Drittschuldner sowie die abgetretenen Forderungen zu benennen und die dazugehörigen Unterlagen herauszugeben, sowie den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
  3. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns als Hersteller vorgenommen.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gern. § 771 ZPO erheben können. Etwaige Kosten von Interventionen hat der Besteller zu tragen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes sind wir zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
  6. Soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr ais 10% übersteigen, verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


9. Mängelgewährleistung

  1. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt. lm Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die hierzu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-. Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Bestellers verbracht wurde.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, ist Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
  4. Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
  5. Wir haften auch nicht für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung. insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
  7. Wird eine Vertragswesentliche Pflicht fahrlässig von uns verletzt, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt - soweit nichts anderes vereinbart - 12 Monate, gerechnet ab dem Tage der Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.


10. Haftungsbeschränkungen

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff.9 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
  2. Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesen Regelungen unberührt. Weiter gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei von uns zu vertretenden Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  2. Für alle Ansprüche oder Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem Gericht seines Wohnsitzes/Geschäftssitzes zu verklagen.


12. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit

  1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass für diesen Vertrag und sämtliche sich auf ihn beziehenden Rechtsfolgen ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung kommt. Ausländisches Recht und internationale Abkommen finden keine Anwendung. Die Anwendung der Haager Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf wird ausgeschlossen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die entsprechende Regelung in dem Sinne zur Durchführung zu bringen, der dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.